Konzessionsabgabe im Netzgebiet des Elektrizitätswerk Wennenmühle Schörger KG

Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 in der Änderungsfassung vom 01.11.2006.

Strom

Lieferung an Tarifkunden in Gemeinden 

bis 25.000 Einwohner

1,32 Ct /kWh

im Schwachlasttarif

0,61 ct/kWh

Lieferung an Sondervertragskunden  0,11 Ct / kWh

 

Lieferungen aus dem Niederspannungsnetz bis 30.000 kWh / a gelten gem. §2 Abs. 7 KAV als Tariflieferungen, wenn nicht 30 kW in zwei Abrechnungsmonaten überschritten werden.