Für den Betrieb von Wärmepumpen galten bislang spezielle Stromtarife mit reduzierten Netzentgelten. Diese Regelung wurde zum 01.01.2024 durch eine bundesweite Neuregelung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) abgelöst.
Für bestehende Wärmepumpenanlagen gelten weiterhin die bisherigen Regelungen:
Diese Anlagen genießen Bestandsschutz und können weiterhin im bisherigen Modell betrieben werden.
Der Bestandsschutz gilt längstens bis zum 31.12.2028.
Ab dem 01.01.2029 erfolgt die Überführung in die neue Regelung nach §14a EnWG.
Wichtiger Hinweis:
Bei wesentlichen Änderungen an der Anlage (z. B. Umbauten, Erweiterungen oder Änderungen im Zählerkonzept) kann der Bestandsschutz vorzeitig entfallen.
Für neue Wärmepumpen gilt die gesetzliche Neuregelung nach §14a EnWG:
Je nach technischer Ausführung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung durch den Netzbetreiber steuerbar ist.
Die Umstellung betrifft ausschließlich die Struktur der Netzentgelte. Die Stromlieferung erfolgt weiterhin zuverlässig und transparent über Ihren gewählten Tarif.
Simone Schwab
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