Unser Tarif Wärmepumpenstrom

Für den Betrieb von Wärmepumpen galten bislang spezielle Stromtarife mit reduzierten Netzentgelten. Diese Regelung wurde zum 01.01.2024 durch eine bundesweite Neuregelung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) abgelöst.


Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024)

Für bestehende Wärmepumpenanlagen gelten weiterhin die bisherigen Regelungen:

  • Nutzung eines separaten Wärmepumpentarifs
  • Reduzierte Netzentgelte
  • Betrieb über eigenen Zähler

Diese Anlagen genießen Bestandsschutz und können weiterhin im bisherigen Modell betrieben werden.

Der Bestandsschutz gilt längstens bis zum 31.12.2028.
Ab dem 01.01.2029 erfolgt die Überführung in die neue Regelung nach §14a EnWG.

Wichtiger Hinweis:
Bei wesentlichen Änderungen an der Anlage (z. B. Umbauten, Erweiterungen oder Änderungen im Zählerkonzept) kann der Bestandsschutz vorzeitig entfallen.


Neuanlagen (Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024)

Für neue Wärmepumpen gilt die gesetzliche Neuregelung nach §14a EnWG:

  • Es gibt keinen klassischen Wärmepumpentarif mehr
  • Die Wärmepumpe wird über einen normalen Stromtarif beliefert
  • Die Entlastung erfolgt über reduzierte Netzentgelte nach gesetzlichen Modellen

Je nach technischer Ausführung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Modul 1 (Standardfall):
    Pauschale Reduzierung des Netzentgelts, kein separater Zähler erforderlich
  • Modul 2:
    Prozentuale Reduzierung des Netzentgelts, separater Zähler notwendig
  • Modul 3 (optional):
    Zeitvariable Netzentgelte bei Einsatz intelligenter Messsysteme

Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung durch den Netzbetreiber steuerbar ist.


Hinweis

Die Umstellung betrifft ausschließlich die Struktur der Netzentgelte. Die Stromlieferung erfolgt weiterhin zuverlässig und transparent über Ihren gewählten Tarif.