Stromabgabe an Letztverbraucher

Erläuterungen zu den im Berichtsjahr gemeldeten Daten

Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, die von ihnen an Letztverbraucher gelieferten Strommengen jährlich ordnungsgemäß zu erfassen, zu prüfen und den zuständigen Stellen zu melden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den jeweils geltenden Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie den dazugehörigen Verordnungen und Festlegungen der Bundesnetzagentur.

Das Elektrizitätswerk Wennenmühle Schörger GmbH & Co. KG hat die Stromabgabe an Letztverbraucher im jeweiligen Berichtsjahr fristgerecht und vollständig gegenüber dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber sowie der Bundesnetzagentur angezeigt und damit seinen gesetzlichen Mitteilungs- und Nachweispflichten entsprochen.


Gemeldete Strommengen

Gemeldet wurde die im Berichtsjahr an Letztverbraucher abgegebene Elektrizitätsmenge gemäß den einschlägigen Vorschriften des EEG. Die gemeldeten Daten umfassen sämtliche belieferten Letztverbraucher, einschließlich solcher mit besonderen gesetzlichen Privilegierungen.

Die gemeldete Strommenge wurde durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber testiert. Damit ist die formelle und materielle Richtigkeit der Angaben bestätigt.


Datengrundlage

Grundlage für die Ermittlung der Stromabgabe an Letztverbraucher sind die von den jeweils zuständigen Netzbetreibern ermittelten Verbrauchsdaten. Diese werden dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Rahmen der bestehenden Lieferanten- und Netznutzungsverträge zur Verfügung gestellt und gemäß den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet.


EEG-Finanzierung und besondere Ausgleichsregelung

Die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien erfolgt seit dem Wegfall der EEG-Umlage auf den Stromverbrauch nicht mehr über eine gesonderte Umlage auf Letztverbraucherebene, sondern über den Bundeshaushalt. Die gesetzlichen Melde- und Abrechnungspflichten der Elektrizitätsversorgungsunternehmen bestehen jedoch unverändert fort.

Bei der Ermittlung der relevanten Strommengen wurden auch Letztverbraucher berücksichtigt, deren Belastung im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung nach den jeweils geltenden EEG-Vorschriften begrenzt ist. Entsprechende Begrenzungsbescheide der zuständigen Bundesbehörde wurden ordnungsgemäß angewendet.


Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Die Abwicklung, Veröffentlichung und Erläuterung der gesetzlichen Umlagen, Abgaben und EEG-relevanten Strommengen erfolgt zentral über die Plattform der Übertragungsnetzbetreiber. Weiterführende und stets aktuelle Informationen sind unter www.netztransparenz.de abrufbar.


Zusammenfassung

Das Elektrizitätswerk Wennenmühle Schörger GmbH & Co. KG erfüllt seine gesetzlichen Verpflichtungen zur Meldung, Prüfung und Transparenz der Stromabgabe an Letztverbraucher vollumfänglich und entsprechend den jeweils gültigen energierechtlichen Vorgaben. Die Prozesse sind etabliert, revisionssicher und entsprechen den Anforderungen von Übertragungsnetzbetreibern und Bundesnetzagentur.