Netzzugang

Mit dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der zugehörigen Verordnungen zum Stromnetzzugang und zu den Netzentgelten wurde die Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland verbindlich geregelt. Seither haben Stromkunden die Möglichkeit, ihren Stromlieferanten frei zu wählen.

Als Netzbetreiber stellen wir allen Lieferanten und Transportkunden den Zugang zu unserem Stromnetz diskriminierungsfrei zur Verfügung. Die Abwicklung erfolgt gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und regulatorischen Rahmenbedingungen.

Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte allgemeine Netzinformationen sowie individuelle Netzzugangsbedingungen transparent zu veröffentlichen. Diese Informationen stellen wir auf unserer Internetseite bereit.